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Festnahme, Beschlagnahme oder Durchsuchung? - ☏ 0221 250 993 0

Wir sind für Sie da, auch abends und am Wochenende!

Bei strafrechtlichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung und Festnahme ist umsichtiges Handeln und der schnelle Kontakt zu einem Strafverteidiger wichtig.

Oft verschlechtern Betroffene ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung, da sie unbedacht handeln und dem Druck oder den Versprechungen ermittelnder Beamten nachgeben

Wir haben Ihnen daher im Folgenden einige Empfehlungen für den Umgang mit strafrechtlichen Ermittlungsbehörden zusammengestellt.

Grundregel: Äußern Sie sich auf gar keinen Fall zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Verteidiger ausführlich Rücksprache gehalten haben!

WAS TUN BEI FESTNAHME, VERNEHMUNG, DURCHSUCHUNG UND BESCHLAGNAHME?
  1. Schweigen Sie. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.
  2. Geben Sie dem Druck der Beamten, sich zu äußern, nicht nach, solange Sie nicht mit Ihrem Strafverteidiger sprechen
  3. Geben Sie Versprechungen auf Strafmilderung, die Ihnen in Aussicht gestellt werden, wenn Sie ohne rechtsanwaltliche Unterstützung aussagen, nicht nach.
  4. Warten Sie unbedingt rechtsanwaltlichen Beistand ab. Sie haben das Recht zu schweigen.
WORAUF MÜSSEN SIE BEI EINER DURCHSUCHUNG ACHTEN?
  1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und herausgeben.
  2. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist die Maßnahme nur in Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr im Verzug, zulässig.
  3. Leisten Sie keinen Widerstand, sondern bitten Sie darum, telefonisch einen Strafverteidiger kontaktieren zu dürfen.
  4. Dieser wird mit der Einsatzleitung sprechen und kann gegebenenfalls den Beginn der Maßnahme bis zu seinem Eintreffen verzögern.
  5. Notieren Sie sich die Namen der beteiligten Einsatzkräfte.
  6. Schweigen Sie zur Sache.
  7. Bei Eintreffen des Verteidigers übergeben Sie diesem den Durchsuchungsbeschluss und Ihre Notizen.
WORAUF MÜSSEN SIE BEI EINER BESCHLAGNAHME ACHTEN?
  1. Widersprechen Sie ausdrücklich jeder Beschlagnahme von Gegenständen während  der Durchsuchung auf den entsprechenden Formularen.
  2. Lassen Sie sich zeigen, dass Ihr Widerspruch schriftlich festgehalten wurde.
  3. Unterschreiben Sie nichts, woraus sich Ihr Einverständnis mit einer Beschlagnahme ableiten lässt.
  4. Sie sollten kein Dokument unterschreiben, in welchem ausgefüllt oder angekreuzt ist, dass eine Herausgabe der Gegenstände freiwillig erfolgt. Prüfen Sie die Dokumente. Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie keines der vorgelegten Dokumente. Anderenfalls ist es Ihrem Verteidiger nicht möglich, die Maßnahme nachträglich anzugreifen.
  5. Lassen Sie sich eine Aufstellung der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
  6. Bewahren Sie Ruhe und Haltung.
WORAUF MÜSSEN SIE BEI EINER FESTNAHME ACHTEN?
  1. Lassen Sie sich den Haftbefehl zeigen.
  2. Bleiben Sie ruhig und verhalten Sie sich besonnen.
  3. Lassen Sie sich nicht durch eine Verschiebung durch mehrere Haftanstalten verunsichern.
  4. Leisten Sie keinen Widerstand, bestehen Sie aber darauf, sofort einen Strafverteidiger telefonisch kontaktieren zu dürfen. Lassen Sie sich nicht vertrösten, von diesem Recht sofort Gebrauch machen zu dürfen. Sie erreichen uns auch am Wochenende.
  5. Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt.
  6. Lassen Sie sich auch von Drohungen und Versprechungen über Strafmilderungen nicht zu Aussagen in der Sache verleiten.
WORAUF MÜSSEN SIE BEI EINER VERNEHMUNG ACHTEN?
  1. Bestehen Sie auch im Fall der Zeugenvernehmung ggf. darauf, dass Sie von einem Anwalt begleitet werden, denn die Grenzen zwischen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung können fließend sein.
  2. Machen Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Sache, ohne Ihren Strafverteidiger kontaktiert zu haben.
  3. Lassen Sie sich erläutern, was man Ihnen vorwirft, damit Sie dies sofort dem Verteidiger mitteilen können.
  4. Lassen Sie sich von Drohungen oder der vermeintlichen Aussicht auf Strafmilderung nicht beeindrucken.